Art. 140f PatG
1 Das Gesuch um Erteilung des Zertifikats muss eingereicht werden:
- a. innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Zulassung des Arzneimittels mit dem Erzeugnis in der Schweiz;
- b. innerhalb von sechs Monaten nach der Erteilung des Patents, wenn dieses später erteilt wird als die erste Zulassung.
2 Wird die Frist nicht eingehalten, so weist das IGE das Gesuch zurück.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ergänzende Schutzzertifikate, Nichtigkeit0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Gutheissung Klage/Unterlassung; Nichtigkeitskatalog gemäss Art. 140k PatG abschliessend1 ZitierungenO2017_016· 12.06.2018 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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