Art. 27 PatGG
Anwendbares Recht
Das Verfahren vor dem Bundespatentgericht richtet sich nach der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 , soweit das Patentgesetz vom 25. Juni 1954 oder dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters am Bundespatentgericht1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ablehnungsbegehren2 Zitierungen
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Gutheissung vorsorgliche Massnahmen; Verletzung ESZ glaubhaft gemacht, erfinderische Tätigkeit bei einem Kombinationspräparat1 ZitierungenS2018_004· 22.10.2018 · 1 Zitierungen
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Patentnichtigkeit; erfinderische Tätigkeit0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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