Art. 27 PatGG

Anwendbares Recht

Das Verfahren vor dem Bundespatentgericht richtet sich nach der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 , soweit das Patentgesetz vom 25. Juni 1954 oder dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters am Bundespatentgericht
    · 27.08.2013 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ablehnungsbegehren
    · 27.08.2013 · 2 Zitierungen
  • Gutheissung vorsorgliche Massnahmen; Verletzung ESZ glaubhaft gemacht, erfinderische Tätigkeit bei einem Kombinationspräparat
    S2018_004
    · 22.10.2018 · 1 Zitierungen
  • Patentnichtigkeit; erfinderische Tätigkeit
    · 23.05.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.