Art. 74 RTVG
Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt
1 Eine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt liegt vor, wenn:
- a. ein Programmveranstalter im relevanten Markt seine beherrschende Stellung missbraucht;
- b. ein Programmveranstalter oder eine andere im Radio- und Fernsehmarkt tätige Unternehmung ihre beherrschende Stellung in einem oder mehreren medienrelevanten Märkten missbraucht.
2 Das UVEK konsultiert die Wettbewerbskommission zur Beurteilung der marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995 . Diese wendet dabei kartellrechtliche Grundätze an und kann ihre Stellungnahme veröffentlichen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen
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3 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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