Erwägungen

Am 8. Januar 1993 eröffnete das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gegen die Firma S. eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf eine Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz. Der Firma wurde vorgeworfen, mit nicht zugelassenen Modems zu handeln. Im Rahmen der Untersuchung wurden verschiedene Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch Untersuchungsbeamte der PTT-Betriebe durchgeführt.

Der Geschäftsführer S. beantragte dem BAKOM den Ausstand der beteiligten Untersuchungsbeamte sowie des Vizedirektors R. und dessen Stellvertreterin. Das BAKOM wies das Ausstandsbegehren ab. Daraufhin erhob S. Beschwerde an die Anklagekammer des Bundesgerichts.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass der Einsatz von PTT-Beamten zur Durchführung der Verwaltungsstrafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer als Konkurrenten der PTT-Betriebe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers steht. Dieser wollte mit der Schaffung des Bundesamts für Kommunikation die hoheitlichen Aufgaben von den PTT-Betrieben weg zur Bundesverwaltung transferieren, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Da die PTT-Betriebe im Bereich der Teilnehmeranlagen, insbesondere Modems, mit dem Beschwerdeführer in Konkurrenz stehen, begründet der Einsatz…