Art. 12 SERVG
Versicherbare Risiken
1 Versicherbar sind folgende Risiken:
- a. politische Risiken;
- b. Transferschwierigkeiten und Zahlungsmoratorien;
- c. höhere Gewalt;
- d. das Delkredererisiko, sofern die Versicherungsnehmerin gleichzeitig die Verlustrisiken nach den Buchstaben a–c bei der SERV versichert;
- e. Risiken aus Sicherungsgarantien;
- f. Fremdwährungsrisiken in Versicherungsfällen im Zusammenhang mit Risiken nach den Buchstaben a–e (Fremdwährungseventualrisiko).
2 Versicherbar sind die Risiken nach Abs. 1 sowohl für den Fall, dass sie sich vor der Lieferung verwirklichen, als auch für den Fall, dass sie sich nach der Lieferung verwirklichen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV); Fabrikationsrisiko- und Lieferantenkreditversicherung sowie Fabrikationskreditversicherung; öffentlich-rechtliche Verträge; gesetzliche und vertragliche Entschädigungsvora…1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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5 Zitierungen
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5 Zitierungen20.01.2023 · 5 Zitierungen
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