Art. 12 SERVG

Versicherbare Risiken

1 Versicherbar sind folgende Risiken:
  1. a. politische Risiken;
  2. b. Transferschwierigkeiten und Zahlungsmoratorien;
  3. c. höhere Gewalt;
  4. d. das Delkredererisiko, sofern die Versicherungsnehmerin gleichzeitig die Verlustrisiken nach den Buchstaben a–c bei der SERV versichert;
  5. e. Risiken aus Sicherungsgarantien;
  6. f. Fremdwährungsrisiken in Versicherungsfällen im Zusammenhang mit Risiken nach den Buchstaben a–e (Fremdwährungseventualrisiko).
2 Versicherbar sind die Risiken nach Abs. 1 sowohl für den Fall, dass sie sich vor der Lieferung verwirklichen, als auch für den Fall, dass sie sich nach der Lieferung verwirklichen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV); Fabrikationsrisiko- und Lieferantenkreditversicherung sowie Fabrikationskreditversicherung; öffentlich-rechtliche Verträge; gesetzliche und vertragliche Entschädigungsvora…
    · 21.01.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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