Art. 22a SSV

Tempo-30-Zone

Das Signal «Tempo-30-Zone» (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Einbezug einer Hauptstrasse in eine Tempo-30-Zone (Art. 2a Abs. 6 und Art. 108 SSV)
    · 01.01.2013 · 16 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • funktionale Verkehrsanordnung (Einführung einer Tempo-30-Zone)
    · 10.12.2012 · 8 Zitierungen it
  • 20.05.2019 · 7 Zitierungen
  • Verkehrsmassnahme (Tempo-30-Zone)
    · 18.07.2017 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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