Erwägungen

- Der Touring Club Schweiz (TCS) und seine Regionalsektion Surselva haben gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden Beschwerde eingelegt, mit dem die Gemeinde Sumvitg ermächtigt wurde, die Hauptstraße H19 in eine Tempo-30-Zone zu integrieren. - Die Gemeinde Sumvitg hatte zunächst die Einführung einer Tempo-30-Zone auf ihrem gesamten Gemeindegebiet beantragt, aber das zuständige kantonale Departement hatte diese Maßnahme nur mit Ausnahme der Hauptstraße H19 genehmigt. - Nach Beschwerde mehrerer Einwohner hat das Verwaltungsgericht schließlich die Integration der Hauptstraße H19 in die Tempo-30-Zone genehmigt.

Erwägungen

- Laut BGG ist die Integration eines Teilstücks einer Hauptstraße in eine Tempo-30-Zone nur ausnahmsweise möglich, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse dies rechtfertigen (Art. 2a Abs. 6 SSV). - Im vorliegenden Fall ist der die Ortsmitte von Sumvitg durchquerende Abschnitt der Hauptstraße beidseitig von der Tempo-30-Zone umgeben, was diese besonderen Bedingungen erfüllt. - Das Verwaltungsgericht war daher berechtigt, diese Integration anzuordnen, trotz des Widerstands des…