Art. 1 StAhiG

Gegenstand und Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie beim spontanen Informationsaustausch:
  1. a. nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
  2. b. nach anderen internationalen Abkommen, die einen auf Steuersachen bezogenen Informationsaustausch vorsehen.
2 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika
    · 05.07.2013 · 329 Zitierungen
  2. 2
    Verständigungsvereinbarung über die Auslegung von Ziff
    · 12.09.2016 · 119 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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