Art. 1 StAhiG
Gegenstand und Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie beim spontanen Informationsaustausch:
- a. nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
- b. nach anderen internationalen Abkommen, die einen auf Steuersachen bezogenen Informationsaustausch vorsehen.
2 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika329 Zitierungen
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2Verständigungsvereinbarung über die Auslegung von Ziff119 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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125 Zitierungen
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97 Zitierungen
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96 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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