Art. 5 StAhiG
Anwendbares Verfahrensrecht
1 Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist das Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG) anwendbar.
2 Artikel 22a Abs. 1 VwVG über den Stillstand der Fristen ist nicht anwendbar.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Internationale Amtshilfe in Steuersachen; Bussenverfügung2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
15 Zitierungen
-
15 Zitierungen
-
11 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.