Art. 15 StG

1 Die Abgabeforderung entsteht mit dem Abschluss des Geschäftes.
2 Bei bedingten oder ein Wahlrecht einräumenden Geschäften entsteht die Abgabeforderung mit der Erfüllung des Geschäftes.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 76_IV_31
    01.01.1950 · 0 Zitierungen
  2. 2
    BGE 60_I_374
    20.12.1934 · 0 Zitierungen
  3. 3
    BGE 48_I_349
    01.01.1922 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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