Art. 146 SCC
Betrug
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
3 Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Anlagebetrug955 citations
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2Betrug534 citations
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3Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden402 citations
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4Versicherungsbetrug; arglistige Täuschung und Eigenverantwortung des Versicherers378 citations
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5Vollendeter Betrugsversuch, Arglist352 citations
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6Betrug bei einem Fernsehquiz, Arglist, Vermögensschaden, Vorsatz336 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Commercial fraud83 citations
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Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung73 citations
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Fraud73 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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