Art. 42 SCC
Bedingte Strafen
1 Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.
2 Wurde der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Tat zu einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt, so ist der Aufschub nur zulässig, wenn besonders günstige Umstände vorliegen.
3 Die Gewährung des bedingten Strafvollzuges kann auch verweigert werden, wenn der Täter eine zumutbare Schadenbehebung unterlassen hat.
4 Eine bedingte Strafe kann mit einer Busse nach Artikel 106 verbunden werden.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Bedingte und teilbedingte Strafe gemäss Art. 42 und 43 StGB; Strafenkombination gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB1’910 citations
-
2Wahl der Sanktionsart1’397 citations
-
3Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung1’343 citations
-
4Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik1’194 citations
-
5Strafzumessung (Art. 47 StGB) bei qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 2 BetmG)724 citations
-
6Art. 46 StGB, Verzicht auf den Widerruf des bedingten Strafvollzugs672 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Strafzumessung; Strafvollzug239 citations
-
Strafzumessung, Zusatzstrafe, Strafart, unbedingter Strafvollzug; Genugtuung167 citations
-
144 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.