Art. 6a SVG

1 Bund, Kantone und Gemeinden tragen bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung.
2 …
3 Bund, Kantone und Gemeinden analysieren ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen und erarbeiten eine Planung zu deren Behebung.
4 Der Bund und jeder Kanton ernennen eine Ansprechperson für die Belange der Verkehrssicherheit (Sicherheitsbeauftragter).

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Voraussetzungen, unter denen ein Fussgängerstreifen, der Teil eines Fusswegnetzes ist, entfernt werden kann; Vorrang der Sanierung des Streifens
    · 14.03.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Lärmsanierungsprojekt Hägendorf
    VWBES.2023.298
    · 07.02.2024 · 1 Zitierungen
  • Planfestsetzungsbeschluss des Regierungsrats betreffend Burgfelderstrasse: Abschnitt Markircherstrasse bis Burgfelderstrasse, Missionsstrasse: Abschnitt Burgfelderplatz bis Birmannsgasse Änderung des Linien- und Erschliessungsplans
    VD.2024.44
    · 09.04.2025 · 0 Zitierungen
  • Baubewilligung
    · 02.11.2023 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.