Art. 17 URG

Rechte an Programmen

Wird in einem Arbeitsverhältnis bei Ausübung dienstlicher Tätigkeiten sowie in Erfüllung vertraglicher Pflichten ein Computerprogramm geschaffen, so ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin allein zur Ausübung der ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse berechtigt.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 74_II_106
    01.01.1948 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Urheberrecht
    · 17.02.2022 · 3 Zitierungen
  • droit d'auteur
    · 22.11.2022 · 1 Zitierungen fr
  • Urheberrecht; Beweis der Inhaberschaft der Rechte
    · 16.07.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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