Art. 80 URG

Bestehende Schutzobjekte

1 Dieses Gesetz gilt auch für Werke, Darbietungen, Ton- und Tonbildträger sowie Sendungen, die vor seinem Inkrafttreten geschaffen waren.
2 War die Verwendung eines Werkes, einer Darbietung, eines Ton- und Tonbildträgers oder einer Sendung, die nach diesem Gesetz widerrechtlich wäre, bisher erlaubt, so darf sie vollendet werden, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Geltung des neuen Rechts für Werke, die vor dessen Inkrafttreten geschaffen worden sind
    · 13.01.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 21.02.2011 · 1 Zitierungen
  • Feststellung / Urheberrechte
    HG170220
    · 15.01.2021 · 0 Zitierungen
  • · 07.07.2016 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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