Erwägungen

In diesem Urteil ging es um die Frage, ob das Theaterstück "Der Snob" von Carl Sternheim, der 1942 verstorben war, nach der Verlängerung der Urheberrechtsschutzfrist von 50 auf 70 Jahre post mortem auctoris durch das revidierte Urheberrechtsgesetz vom 1. Juli 1993 wieder urheberrechtlich geschützt ist.

Die Neue Schauspiel AG vertrat die Auffassung, dass der urheberrechtliche Schutz für das Werk Ende 1992 abgelaufen sei, während die Felix Bloch Erben als Inhaberin der Aufführungsrechte geltend machten, dass das Werk seit dem 1. Juli 1993 bis Ende 2012 wieder geschützt sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die Verlängerung der Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht für Werke gilt, deren Schutzfrist nach dem alten Recht bereits abgelaufen war. Eine Rückwirkung des neuen Rechts auf solche Werke sei vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Das Bundesgericht begründete seine Entscheidung wie folgt

  • Der Wortlaut von Art. 80 Abs. 1 URG ist nicht eindeutig, da der Randtitel eine Einschränkung auf Werke, die nach altem Recht geschützt waren, nahelegt.
  • Aus der Entstehungsgeschichte geht hervor, dass sich der Gesetzgeber mit dieser Frage nicht befasst hat.
  • Die historische Entwicklung des Urheberrechts zeigt, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit bei Verlängerungen der Schutzdauer eine Rückwirkung auf bereits gemeinfrei gewordene Werke abgelehnt hat.
  • Nach den allgemeinen Grundsätzen des Intertemporalrechts wäre eine Rückwirkung auf bereits gemeinfrei…