Art. 142 PatG
Patente, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 22. Juni 2007 dieses Gesetzes noch nicht erloschen sind, unterstehen von diesem Zeitpunkt an dem neuen Recht. Die Nichtigkeitsgründe richten sich weiterhin nach dem alten Recht.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Erfindungshöhe, Übergangsrecht1 Zitierungen
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2Ermittlung der Erfindungshöhe, Tat- und Rechtsfrage (E. 2a). 2. Anforderungen an die erfinderische Leistung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Patentrecht; Verletzung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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