Art. 7 VAG

Rechtsform

Versicherungsunternehmen müssen die Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Genossenschaft haben. Die als Lloyd’s bezeichnete Vereinigung von Versicherern nach Artikel 15a bleibt vorbehalten.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 27.11.2013 · 0 Zitierungen
  • Verwendung der kantonalen Beiträge für die interkantonalen stationären Behandlungen von Halbprivat- und Privatpatienten für das Jahr 2001
    · 02.02.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • 25.02.2004 · 0 Zitierungen

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