Art. 38 VGG

Ausstand

Die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 über den Ausstand gelten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sinngemäss.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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