Art. 82 VStrR
Soweit die Artikel 73–81 nichts anderes bestimmen, gelten für das Verfahren vor den kantonalen Gerichten und das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht die entsprechenden Vorschriften der StPO .
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Entsiegelungsverfahren nach VStrR, Zuständigkeiten und Rechtsmittel36 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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14 Zitierungen24.09.2015 · 14 Zitierungen
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13 Zitierungen03.11.2015 · 13 Zitierungen
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9 Zitierungen08.05.2013 · 9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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