Art. 51 VVG
Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert (Überversicherung), so ist das Versicherungsunternehmen gegenüber dem Versicherungsnehmer an den Vertrag nicht gebunden, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Absicht abgeschlossen hat, sich aus der Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Versicherungsunternehmen hat auf die ganze vereinbarte Gegenleistung Anspruch.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 55_III_260 Zitierungen19.04.1929 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Krankentaggeldversicherung2 Zitierungen
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Rückforderung Taggelder wegen Überentschädigung; Aktivlegitimation, Verjährung Koordinationsregel in KVG 73 (i.V.m. VVG 100 II) anwendbar, ALV-Leistungen subsidiär1 ZitierungenKK.2010.00033· 26.01.2012 · 1 Zitierungen
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Rückforderung von Taggeldern1 ZitierungenKK.2009.00041· 25.05.2011 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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