Art. 51 VVG

Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert (Überversicherung), so ist das Versicherungsunternehmen gegenüber dem Versicherungsnehmer an den Vertrag nicht gebunden, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Absicht abgeschlossen hat, sich aus der Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Versicherungsunternehmen hat auf die ganze vereinbarte Gegenleistung Anspruch.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 55_III_26
    19.04.1929 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Krankentaggeldversicherung
    · 08.07.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Rückforderung Taggelder wegen Überentschädigung; Aktivlegitimation, Verjährung Koordinationsregel in KVG 73 (i.V.m. VVG 100 II) anwendbar, ALV-Leistungen subsidiär
    KK.2010.00033
    · 26.01.2012 · 1 Zitierungen
  • Rückforderung von Taggeldern
    KK.2009.00041
    · 25.05.2011 · 1 Zitierungen

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