Art. 31 VZG
Wird die Steigerung erst nach Ablauf der Frist zur Anmeldung der Lasten eingestellt, so braucht die neue Steigerung nur mindestens 14 Tage vorher ausgekündigt zu werden. Die Aufforderung des Artikels 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG ist nicht zu wiederholen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anfechtung eines Zuschlags (Art. 136bis SchKG); Minimalfrist für die Publikation der zweiten Versteigerung (Art. 138 SchKG)1 Zitierungen
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2BGE 61_III_1450 Zitierungen17.10.1935 · 0 Zitierungen
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3BGE 50_III_350 Zitierungen01.01.1924 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Wiedererteilung des Führerausweises / Kosten1 ZitierungenVWBES.2017.166· 12.05.2014 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen02.07.2001 · 1 Zitierungen
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Steigerungsanzeigen0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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