Art. 147 VZV
Führer aus dem Ausland
1. Wer ein Fahrzeug mit ausländischem Führerausweis oder mit ausländischem Fahrzeugausweis und ausländischen Kontrollschildern führt, obwohl er die schweizerischen Ausweise und Kontrollschilder hätte erwerben müssen, wer ein ausländisches Motorfahrrad, Kleinmotorrad oder Motorrad mit einem Hubraum bis 125 cm 3 oder einen ausländischen Anhänger ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder führt, obwohl er die schweizerischen Ausweise und Kontrollschilder hätte erwerben müssen, wer ein ausländisches Fahrzeug führt, das nicht mit dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates versehen ist, wird mit Busse bestraft.
2. …
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Widerhandlung gegen die VZV durch Nichterwerben des schweizerischen Führerausweises2 Zitierungen
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Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — HA.2002.000022 ZitierungenHA.2002.00002· 29.10.2002 · 2 Zitierungen
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HA.2002.000022 Zitierungen01.03.2002 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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