Art. 38 WEG
Unterhalts- und Verwaltungskosten: Nebenkosten
1 Die Unterhalts- und Verwaltungskosten sind der Kostenentwicklung anzupassen.
2 Die Nebenkosten können dem Mieter gesondert nach Aufwand verrechnet werden. Es betrifft dies insbesondere Heizung und Warmwasser, Stromverbrauch, Hauswartkosten und Gartenunterhalt sowie öffentliche Abgaben, wie Objektsteuern, Strassenbeleuchtungsprämien, Gebäudeversicherungsprämien, Kehrichtabfuhrgebühren. Wasserzins und Abwasserreinigungsgebühren.
3 Der Bundesrat ordnet die Einzelheiten.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mietvertrag; kontrollierte Mietzinse; Nebenkostenabrede1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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