Art. 16a WG

Besitzberechtigung

Zum Besitz von Munition oder Munitionsbestandteilen ist berechtigt, wer die Gegenstände rechtmässig erworben hat.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 21.01.2019 · 1 Zitierungen
  • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz; Willkür
    · 10.12.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • 22.04.2021 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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