Art. 26 WG

Aufbewahren

1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Fahrlässige schwere Körperverletzung durch unsorgfältige Aufbewahrung eines Luftgewehrs
    · 29.11.2001 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Willkür etc.
    · 09.10.2014 · 15 Zitierungen
  • 04.10.2000 · 5 Zitierungen
  • 15.12.2023 · 4 Zitierungen

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