Art. 26 WG
Aufbewahren
1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Fahrlässige schwere Körperverletzung durch unsorgfältige Aufbewahrung eines Luftgewehrs5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Willkür etc.15 Zitierungen
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5 Zitierungen04.10.2000 · 5 Zitierungen
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4 Zitierungen15.12.2023 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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