Art. 52 WRG
In den Fällen, in denen das Departement die Konzession erteilt, bestimmt es nach Anhörung der beteiligten Kantone und in billiger Rücksichtnahme auf ihre Gesetzgebung die ihnen zu entrichtenden Leistungen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Änderung des Wasserzinses; notwendige Abstimmung im internationalen Verhältnis1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2A.58/2004 Wasserzinserhöhung, Aufteilung der Kosten3 Zitierungen
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3 Zitierungen04.12.2000 · 3 Zitierungen
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Wasserzinsreduktion2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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