Art. 7 WV
Messer und Dolche
1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
- a. einen einhändig bedienbaren Spring- oder anderen automatischen Auslösemechanismus aufweisen;
- b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
2 Schmetterlingsmesser gelten als Waffen, wenn sie die Voraussetzungen nach Abs. 1 Buchstaben b und c erfüllen.
3 Wurfmesser und Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende, mehr als 5 cm und weniger als 30 cm lange symmetrische Klinge aufweisen.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz etc. sowie Widerruf1 Zitierungen
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Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz; Willkür0 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.930 ZitierungenSST.2022.93· 06.12.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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