Art. 1 WZVV

Zweck

Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung dienen dem Schutz und der Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

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    Uferschutzplanung Wohlensee; Gesamtinteressenabwägung
    · 12.11.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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