Art. 1 WZVV
Zweck
Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung dienen dem Schutz und der Erhaltung der Zugvögel und der ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservögel.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Uferschutzplanung Wohlensee; Gesamtinteressenabwägung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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