Art. 98 ZG

Aufgabenübertragung durch den Bundesrat

Der Bundesrat kann dem BAZG den Vollzug dringlicher Bundesaufgaben im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs übertragen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 68_IV_138
    08.10.1942 · 1 Zitierungen
  2. 2
    Verhältnis zu Art. 268 BStP, Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht; Befugnis der Bundesanwaltschaft zur Anrufung der Anklagekammer
    · 21.06.1965 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 75_IV_87
    07.04.1949 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 68_IV_136
    01.01.1942 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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