Art. 109 CC
Wirkungen des Urteils
1 Die Ungültigkeit einer Ehe wird erst wirksam, nachdem das Gericht die Ungültigerklärung ausgesprochen hat; bis zum Urteil hat die Ehe mit Ausnahme der erbrechtlichen Ansprüche, die der überlebende Ehegatte in jedem Fall verliert, alle Wirkungen einer gültigen Ehe.
2 Für die Wirkungen der gerichtlichen Ungültigerklärung auf die Ehegatten und die Kinder gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Scheidung.
3 Die Vaterschaftsvermutung des Ehemannes entfällt, wenn die Ehe für ungültig erklärt worden ist, weil sie dazu diente, die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1BGE 77_II_1934 citations01/01/1951 · 4 citations
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2BGE 72_I_3542 citations01/01/1946 · 2 citations
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3BGE 67_I_2732 citations01/01/1941 · 2 citations
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4"umgekehrter" Familiennachzug des ausländischen Sorge- und Obhutsberechtigten zu seinem Schweizer Kind1 citations
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5Auf den Ehegattenunterhalt anwendbares Recht bei Ungültigkeit der Ehe0 citations
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6Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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3 citations
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2 citations
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Ungültigkeit der Ehe / unentgeltliche Rechtspflege etc.1 citationsPC260004· 04/23/2026 · 1 citations de
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