Art. 132 CC
Anweisungen an die Schuldner und Sicherstellung
1 Vernachlässigt die verpflichtete Person die Erfüllung der Unterhaltspflicht, so kann das Gericht ihre Schuldner anweisen, die Zahlungen ganz oder teilweise an die berechtigte Person zu leisten.
2 Vernachlässigt die verpflichtete Person beharrlich die Erfüllung der Unterhaltspflicht oder ist anzunehmen, dass sie Anstalten zur Flucht trifft oder ihr Vermögen verschleudert oder beiseite schafft, so kann sie verpflichtet werden, für die künftigen Unterhaltsbeiträge angemessene Sicherheit zu leisten.
Leading decisions 6
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1Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973)22 citations
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2Örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung13 citations
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3Rückerstattung zu Unrecht ausgerichteter Leistungen; Anteil an Invalidenrente9 citations
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4Drittauszahlung einer Invalidenrente auf der Grundlage einer zivilgerichtlichen Schuldneranweisung8 citations
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5Drittauszahlung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen aufgrund einer Anweisung des Zivilgerichts2 citations
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6Auszahlung der Familienzulagen an Dritte0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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14 citations
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4 citations02/29/2012 · 4 citations de
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3 citations
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