Art. 255 CC

Elternschaft des Ehemannes

1 Ist ein Kind während der Ehe geboren, so gilt der Ehemann als Vater.
2 Stirbt der Ehemann, so gilt er als Vater, wenn das Kind innert 300 Tagen nach seinem Tod geboren wird oder bei späterer Geburt nachgewiesenermassen vor dem Tod des Ehemannes gezeugt worden ist.
3 Wird der Ehemann für verschollen erklärt, so gilt er als Vater, wenn das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit dem Zeitpunkt der Todesgefahr oder der letzten Nachricht geboren worden ist.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für eine Ausländerin, die mit einem Schweizer eine Scheinehe eingegangen ist und ein Kleinkind hat, das während der Ehe geboren wurde
    · 05/31/1996 · 16 citations Summary
  2. 2
    Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public
    · 09/14/2015 · 12 citations Summary
  3. 3
    BGE 69_II_215
    01/01/1943 · 3 citations
  4. 4
    BGE 61_II_21
    01/01/1935 · 3 citations
  5. 5
    Berechnung der Altersrente; Anrechnung und Teilung von Erziehungsgutschriften im Fall des ausserehelichen Kindes einer gerichtlich vom Ehemann getrennten Mutter, die die alleinige elterliche Sorge innehat
    · 10/24/2025 · 1 citations
  6. 6
    Frage des Anspruches auf Kenntnis seiner Nachkommen
    · 12/18/2017 · 1 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Vaterschaftsanfechtung
    · 07/06/2011 · 15 citations de
  • 08/31/2009 · 9 citations de
  • 02/19/2007 · 9 citations de

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