Art. 262 CC
Vermutung
1 Hat der Beklagte in der Zeit vom 300. bis zum 180. Tag vor der Geburt des Kindes der Mutter beigewohnt, so wird seine Vaterschaft vermutet.
2 Diese Vermutung gilt auch, wenn das Kind vor dem 300. oder nach dem 180. Tag vor der Geburt gezeugt worden ist und der Beklagte der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt hat.
3 Die Vermutung fällt weg, wenn der Beklagte nachweist, dass seine Vaterschaft ausgeschlossen oder weniger wahrscheinlich ist als die eines Dritten.
Leading decisions 6
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1Hinterlegung von Unterhaltsbeiträgen während der Dauer des Vaterschaftsprozesses (Art. 282 ZGB). 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). 2. Hat der Vaterschaftsbeklagte der Mutter in der kritischen Zeit…3 citations
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2Hinterlegung von Unterhaltsbeiträgen während der Dauer des Vaterschaftsprozesses2 citations
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3Eintragung eines vorehelichen Kindes auf Grund bewusst unwahrer Angaben der Eheleute (Art. 259 Abs. 1 ZGB)2 citations
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4BGE 54_II_4092 citations01/01/1928 · 2 citations
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5Gutachten zur Feststellung der Vaterschaft1 citations
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6Vaterschaftsprozess; Kostenvorschuss für die Expertise. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Grundsatzes der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (E. 1). 2. Die im Vaterschaftsprozess…1 citations
Unpublished, but essential 4
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Paternity and Maintenance1 citations
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Vaterschaftsklage (Anordnung eines DNA-Gutachtens)0 citations
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VB.2015.006440 citations12/16/2015 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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