Art. 286 CC

Im Allgemeinen

1 Das Gericht kann anordnen, dass der Unterhaltsbeitrag sich bei bestimmten Veränderungen der Bedürfnisse des Kindes oder der Leistungsfähigkeit der Eltern oder der Lebenskosten ohne weiteres erhöht oder vermindert.
2 Bei erheblicher Veränderung der Verhältnisse setzt das Gericht den Unterhaltsbeitrag auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes neu fest oder hebt ihn auf.
3 Bei nicht vorhergesehenen ausserordentlichen Bedürfnissen des Kindes kann das Gericht die Eltern zur Leistung eines besonderen Beitrags verpflichten.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung
    · 11/11/2020 · 202 citations Summary
  2. 2
    Abänderung des Kindesunterhaltsbeitrags
    · 09/26/2011 · 105 citations Summary
  3. 3
    Anrechnung nachträglich zugesprochener IV-Kinderrenten an die Kinderunterhaltsbeiträge; Übergangsrecht
    · 06/20/2002 · 69 citations Summary
  4. 4
    Kindesunterhalt; Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners (Art. 286 Abs. 2 ZGB); Anwendungsbereich von Art. 279 Abs. 1 ZGB
    · 08/24/2001 · 44 citations Summary
  5. 5
    Ermittlung des Kinderunterhaltsbeitrages bei knappen finanziellen Mitteln
    · 07/17/2000 · 42 citations Summary
  6. 6
    Kinderunterhaltspflicht und Beistandspflicht bei einem ausserehelichen Kind
    · 01/16/2001 · 31 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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