Art. 287 CC
Periodische Leistungen
1 Unterhaltsverträge werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde verbindlich.
2 Vertraglich festgelegte Unterhaltsbeiträge können geändert werden, soweit dies nicht mit Genehmigung der Kindesschutzbehörde ausgeschlossen worden ist.
3 Wird der Vertrag in einem gerichtlichen Verfahren geschlossen, so ist für die Genehmigung das Gericht zuständig.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Kinderunterhaltsvertrag: Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde und Wirkungen der Vereinbarung vor der Genehmigung28 citations
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2Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…8 citations
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3Feststellung der Nichtigkeit5 citations
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4BGE 49_II_1492 citations01/01/1923 · 2 citations
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5Art. 287 Abs. 1 ZGB. 1. Parteifähigkeit der Vormundschaftsbehörde? (E. 1). 2. Der Vertrag, mit dem der gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Kinder-Unterhaltsbeitrag nachträglich aufgehoben wird, bedarf zu seiner Gü…1 citations
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6Ergänzung eines Vaterschaftsurteils1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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7 citations
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Abänderung Kindesunterhalt7 citations
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Kantons- und Gemeindesteuern 20087 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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