Art. 288 CC
Abfindung
1 Die Abfindung des Kindes für seinen Unterhaltsanspruch kann vereinbart werden, wenn sein Interesse es rechtfertigt.
2 Die Vereinbarung wird für das Kind erst verbindlich: 1. wenn die Kindesschutzbehörde, oder bei Abschluss in einem gerichtlichen Verfahren, das Gericht die Genehmigung erteilt hat, und 2. wenn die Abfindungssumme an die dabei bezeichnete Stelle entrichtet worden ist.
Leading decisions 6
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1Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung der Recht…0 citations
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2§ 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 210 citations
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3Mit der Berufung an das Bundesgericht kann entgegen [BGE 49 II 151](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_BGE_49_II_151) auch im Falle der Entziehung der elterlichen Gewalt nicht gerügt werden, dass der Entscheid der…0 citations
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4Unzulässigkeit der Berufung gegen Entscheide, welche die Stellung eines ausserehelichen Kindes unter Vormundschaft oder unter die elterliche Gewalt der Mutter oder des Vaters zum Gegenstand haben (Art. 44 OG)0 citations
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5BGE 67_II_90 citations03/20/1941 · 0 citations
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6BGE 38_II_7690 citations11/06/1912 · 0 citations
Unpublished, but essential 4
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Fürsorge1 citations
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Divorce0 citationsLC220017· 12/22/2022 · 0 citations de
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0 citations06/15/2022 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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