Art. 28c CC

Elektronische Überwachung

1 Das Gericht, das ein Verbot nach der Bestimmung über Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen anordnet, sowie das Vollstreckungsgericht können auf Antrag der klagenden Person die Verwendung einer elektronischen Vorrichtung anordnen, die mit der verletzenden Person fest verbunden ist und mit der ihr Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet werden kann.
2 Die Massnahme kann für höchstens sechs Monate angeordnet werden. Sie kann um jeweils höchstens sechs Monate verlängert werden. Vorsorglich kann die Massnahme für höchstens sechs Monate angeordnet werden.
3 Die Kantone bezeichnen eine Stelle, die für den Vollzug der Massnahme zuständig ist, und regeln das Vollzugsverfahren. Sie sorgen dafür, dass die aufgezeichneten Daten über die beteiligten Personen nur zur Durchsetzung des Verbots verwendet und spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Massnahme gelöscht werden.
4 Der klagenden Person dürfen aus dem Vollzug der Massnahme keine Kosten entstehen. Die Kosten der Massnahme können der überwachten Person auferlegt werden.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Nicht wiedergutzumachender Nachteil
    · 12/16/1992 · 7 citations Summary
  2. 2
    Modalitäten der zivilrechtlichen elektronischen Überwachung und Voraussetzungen, unter denen sie angeordnet werden kann
    · 02/02/2023 · 1 citations Summary
  3. 3
    Gerichtliche Geltendmachung des Rechts auf Gegendarstellung (Art. 28h und Art. 28l ZGB). 1. Das Verfahren nach Art. 28l Abs. 3 ZGB ist ein streitiges, in dem das beklagte Medienunternehmen anzuhören ist (E. 2). 2. Vorau…
    · 06/04/1991 · 1 citations Summary
  4. 4
    Vorsorgliche Massnahmen im Kartellverwaltungsverfahren gegen Preiserhöhungen
    · 12/19/2003 · 0 citations Summary
  5. 5
    Vorsorgliche Massnahmen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes und des Markenrechts (Art. 28c Abs. 2 Ziff. 2 ZGB und Art. 59 Abs. 4 MSchG)
    · 10/03/1996 · 0 citations Summary
  6. 6
    Subsidiarität gegenüber anderen Ungehorsamstatbeständen
    · 01/25/1995 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz (Kostenauflage) GS220148
    VB.2022.00571
    · 10/04/2022 · 4 citations de
  • VB.2022.00571
    07/01/2020 · 4 citations de
  • Art. 9 BV (Willkürverbot; vorsorgliche Massnahmen; unlauterer Wettbewerb)
    · 12/21/2006 · 4 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

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