Art. 28k CC

Veröffentlichung

1 Die Gegendarstellung ist sobald als möglich zu veröffentlichen, und zwar so, dass sie den gleichen Personenkreis wie die beanstandete Tatsachendarstellung erreicht.
2 Die Gegendarstellung ist als solche zu kennzeichnen; das Medienunternehmen darf dazu nur die Erklärung beifügen, ob es an seiner Tatsachendarstellung festhält oder auf welche Quellen es sich stützt.
3 Die Veröffentlichung der Gegendarstellung erfolgt kostenlos.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit durch eine Presseäusserung; Feststellungsanspruch (Art. 28 und 28a ZGB). 1. Wenn eine Zeitung eine Stellungnahme der betroffenen Person als Leserbrief veröffentlicht hat, en…
    · 03/25/1993 · 9 citations Summary
  2. 2
    Klage auf Gegendarstellung: Vorschlag der Publikation des Gegendarstellungstextes als Leserbrief; Einreichung der Klage mit geändertem Gegendarstellungstext (Art. 28i ZGB)
    · 05/10/1996 · 6 citations Summary
  3. 3
    Inhalt eines Gegendarstellungstextes; Stellungnahme des Medienunternehmens zur Gegendarstellung (Art. 28h und Art. 28k ZGB). 1. Der Text der Gegendarstellung muss die Aussage der Tatsachendarstellung erfassen, welche di…
    · 03/25/1993 · 6 citations Summary
  4. 4
    Passivlegitimation beim Recht auf Gegendarstellung (Art. 28g Abs. 1 ZGB)
    · 06/18/1987 · 5 citations Summary
  5. 5
    Verweigerung der Gegendarstellung wegen offenbaren Rechtsmissbrauchs
    · 11/04/1994 · 4 citations Summary
  6. 6
    Recht auf Gegendarstellung
    · 06/18/2003 · 3 citations Summary

Unpublished, but essential 4

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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