Art. 28k CC
Veröffentlichung
1 Die Gegendarstellung ist sobald als möglich zu veröffentlichen, und zwar so, dass sie den gleichen Personenkreis wie die beanstandete Tatsachendarstellung erreicht.
2 Die Gegendarstellung ist als solche zu kennzeichnen; das Medienunternehmen darf dazu nur die Erklärung beifügen, ob es an seiner Tatsachendarstellung festhält oder auf welche Quellen es sich stützt.
3 Die Veröffentlichung der Gegendarstellung erfolgt kostenlos.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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19 citations
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2Klage auf Gegendarstellung: Vorschlag der Publikation des Gegendarstellungstextes als Leserbrief; Einreichung der Klage mit geändertem Gegendarstellungstext (Art. 28i ZGB)6 citations
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3Inhalt eines Gegendarstellungstextes; Stellungnahme des Medienunternehmens zur Gegendarstellung (Art. 28h und Art. 28k ZGB). 1. Der Text der Gegendarstellung muss die Aussage der Tatsachendarstellung erfassen, welche di…6 citations
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4Passivlegitimation beim Recht auf Gegendarstellung (Art. 28g Abs. 1 ZGB)5 citations
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5Verweigerung der Gegendarstellung wegen offenbaren Rechtsmissbrauchs4 citations
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6Recht auf Gegendarstellung3 citations
Unpublished, but essential 4
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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3 citations03/16/2009 · 3 citations de
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1 citations08/08/2011 · 1 citations de
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1 citations06/18/2003 · 1 citations de
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