Art. 310 CC
Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
1 Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden, so hat die Kindesschutzbehörde es den Eltern oder, wenn es sich bei Dritten befindet, diesen wegzunehmen und in angemessener Weise unterzubringen.
2 Die gleiche Anordnung trifft die Kindesschutzbehörde auf Begehren der Eltern oder des Kindes, wenn das Verhältnis so schwer gestört ist, dass das Verbleiben des Kindes im gemeinsamen Haushalt unzumutbar geworden ist und nach den Umständen nicht anders geholfen werden kann.
3 Hat ein Kind längere Zeit bei Pflegeeltern gelebt, so kann die Kindesschutzbehörde den Eltern seine Rücknahme untersagen, wenn diese die Entwicklung des Kindes ernstlich zu gefährden droht.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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156 citations
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2Obhutsentzug und Fremdplatzierung von Kindern; Anspruch der Eltern auf öffentliche Verhandlung sowie auf persönliche und mündliche Anhörung48 citations
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3Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge30 citations
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4Rücknahme eines bei Pflegeeltern untergebrachten Kindes23 citations
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5§ 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 2122 citations
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6Gesuch der Pflegeeltern um Zuweisung des Obhutsrechts21 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Entziehung Aufenthaltsbestimmungsrecht; Ablehnung Beistandwechsel etc.79 citations
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74 citations
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Entzug der elterlichen Obhut, Fremdplatzierung67 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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