Art. 314b CC
Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder psychiatrischen Klinik
1 Muss das Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, so sind die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes über die fürsorgerische Unterbringung sinngemäss anwendbar.
2 Ist das Kind urteilsfähig, so kann es selber das Gericht anrufen.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Entzug der elterlichen Obhut, Fremdplatzierung26 citations
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Verlängerung Platzierung im Jugendheim13 citations
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Entziehung Aufenthaltsbestimmungsrecht; Ablehnung Beistandwechsel etc.13 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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