Art. 329 CC
Umfang und Geltendmachung des Anspruches
1 Der Anspruch auf Unterstützung ist gegen die Pflichtigen in der Reihenfolge ihrer Erbberechtigung geltend zu machen und geht auf die Leistung, die zum Lebensunterhalt des Bedürftigen erforderlich und den Verhältnissen des Pflichtigen angemessen ist.
1bis Kein Anspruch auf Unterstützung kann geltend gemacht werden, wenn die Notlage auf einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit zur Betreuung eigener Kinder beruht.
2 Erscheint die Heranziehung eines Pflichtigen wegen besonderer Umstände als unbillig, so kann das Gericht die Unterstützungspflicht ermässigen oder aufheben.
3 Die Bestimmungen über die Unterhaltsklage des Kindes und über den Übergang seines Unterhaltsanspruches auf das Gemeinwesen finden entsprechende Anwendung.
Leading decisions 6
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1Verwandtenunterstützung und Sozialhilfe8 citations
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2BGE 58_II_3288 citations09/15/1932 · 8 citations
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3Verwandtenunterstützung, Verfahrensart7 citations
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4Verwandtenunterstützung; Art. 328/329 ZGB. 1. Gestützt auf Art. 328 und 329 Abs. 3 ZGB in Verbindung mit § 299 der Luzerner Strafprozessordnung ist auch der Kanton legitimiert, die Vergütung der von ihm vorgeschossenen…7 citations
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5BGE 76_II_1137 citations02/23/1950 · 7 citations
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6BGE 59_II_15 citations01/01/1933 · 5 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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5 citations01/06/2000 · 5 citations de
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Ehescheidung (Unterhalt)3 citations
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1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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