Art. 376 CC
Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde
1 Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen für eine Vertretung erfüllt sind, so entscheidet die Erwachsenenschutzbehörde über das Vertretungsrecht und händigt gegebenenfalls dem Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner eine Urkunde aus, welche die Befugnisse wiedergibt.
2 Sind die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt, so entzieht die Erwachsenenschutzbehörde dem Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner auf Antrag einer nahestehenden Person oder von Amtes wegen die Vertretungsbefugnisse teilweise oder ganz oder errichtet eine Beistandschaft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 1 Abs. 3 ELG : Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und Ausrichtung von Ergänzungsleistungen12 citations
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2Begründung eines neuen Wohnsitzes nach Errichtung einer Beistandschaft; örtliche Zuständigkeit für die Entmündigung des Verbeiständeten7 citations
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3Bestimmung der interkantonal zuständigen Erwachsenenschutzbehörde6 citations
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4BGE 50_II_954 citations02/28/1923 · 4 citations
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5Wegnahme eines Kindes gemäss Art. 284 ZGB; örtliche Zuständigkeit3 citations
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6Art. 23 und 376 Abs. 1 ZGB3 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Legal guardianship1 citationsPQ220024· 05/25/2022 · 1 citations de
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vorsorgliche Massnahmen1 citationsVD.2020.157· 12/06/2020 · 1 citations de
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Erwachsenenschutzmassnahme1 citationsPQ200065· 12/03/2020 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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