Art. 395 CC
Vermögensverwaltung
1 Errichtet die Erwachsenenschutzbehörde eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung, so bestimmt sie die Vermögenswerte, die vom Beistand oder von der Beiständin verwaltet werden sollen. Sie kann Teile des Einkommens oder das gesamte Einkommen, Teile des Vermögens oder das gesamte Vermögen oder das gesamte Einkommen und Vermögen unter die Verwaltung stellen.
2 Die Verwaltungsbefugnisse umfassen auch die Ersparnisse aus dem verwalteten Einkommen oder die Erträge des verwalteten Vermögens, wenn die Erwachsenenschutzbehörde nichts anderes verfügt.
3 Ohne die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einzuschränken, kann ihr die Erwachsenenschutzbehörde den Zugriff auf einzelne Vermögenswerte entziehen.
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Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Maximen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit im Erwachsenenschutzrecht136 citations
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2Entmündigung wegen Misswirtschaft (Art. 370 ZGB). 1. Begriff der Misswirtschaft (E. 2). 2. Nicht jede Person, die öffentliche Unterstützung beansprucht, ist zu entmündigen; massgebend ist der Grund der Unterstützungsbed…12 citations
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3Vormundschaftliche Massnahmen für einen Geisteskranken, dessen Krankheit schubweise verläuft8 citations
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4AHV-rechtliches Beitragsstatut6 citations
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56 citations
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6Verwaltungsbeiratschaft, Art. 395 Abs. 2 ZGB5 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Errichtung einer Beistandschaft, Validierung Vorsorgeauftrag23 citationsVD.2020.69· 10/08/2020 · 23 citations de
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Establishment of a support guardianship23 citationsVD.2019.21· 12/20/2018 · 23 citations de
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19 citations02/06/2018 · 19 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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