Art. 430 CC

Verfahren

1 Die Ärztin oder der Arzt untersucht persönlich die betroffene Person und hört sie an.
2 Der Unterbringungsentscheid enthält mindestens folgende Angaben: 1. Ort und Datum der Untersuchung; 2. Name der Ärztin oder des Arztes; 3. Befund, Gründe und Zweck der Unterbringung; 4. die Rechtsmittelbelehrung.
3 Das Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung, sofern die Ärztin oder der Arzt oder das zuständige Gericht nichts anderes verfügt.
4 Ein Exemplar des Unterbringungsentscheids wird der betroffenen Person ausgehändigt; ein weiteres Exemplar wird der Einrichtung bei der Aufnahme der betroffenen Person vorgelegt.
5 Die Ärztin oder der Arzt informiert, sofern möglich, eine der betroffenen Person nahestehende Person schriftlich über die Unterbringung und die Befugnis, das Gericht anzurufen.

Leading decisions 2

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  1. 1
    Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren
    · 10/13/2021 · 57 citations Summary
  2. 2
    Hingegen ist die Frage der grossen Härte einzig in der Person und nach den Verhältnissen des Versicherten zu prüfen (Erw. 3c).
    · 05/02/1986 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2020.416
    WBE.2020.416
    · 12/15/2020 · 2 citations de
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2015.377
    WBE.2015.377
    · 09/16/2015 · 1 citations de
  • fürsorgerische Unterbringung
    FF240025
    · 04/29/2024 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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