Art. 462 CC
Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner
Überlebende Ehegatten und überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner erhalten: 1. wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft; 2. wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft; 3. wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Auslegung eines Testaments4 citations
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2Berufung. 1. Streitwert (Art. 36 OG) bei Anfechtung eines Ehevertrags durch einen Erben (Erw. 1). 2. Können die Gegenbemerkungen der kantonalen Behörde (Art. 56 OG) tatsächliche Feststellungen im Sinne von Art. 63 Abs.…4 citations
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3Rentenplafonierung1 citations
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4Während des Scheidungsverfahrens abgeschlossener Erbvertrag1 citations
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5Herabsetzung, Nacherbeneinsetzung 1. Ein pflichtteilsberechtigter Erbe braucht sich eine Nacherbeneinsetzung im Umfang seines Pflichtteils nicht gefallen zu lassen, sondern kann den Pflichtteil als freies Erbe beanspruc…1 citations
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6Erbteilung; Herabsetzung. 1. Wird einem Erben durch Testament ein Grundstück "zum amtlichen Wert" zugewiesen, so ist in der Differenz zwischen diesem Wert und dem Verkehrswert des Grundstücks ein Vermächtnis zu erblicke…1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Keine Bindung ans Bundesgerichtsurteil betreffend Höhe des Verzichtsvermögens; Vermögensverzicht nicht erheblich; erbrechtliche Anrechnung des Verzichtsvermögens; Berücksichtigung von Schulden; Gutheissung.1 citationsZL.2022.00003· 06/29/2023 · 1 citations de
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Ehescheidung (Teilurteil)1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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