Art. 474 CC
Schuldenabzug
1 Der verfügbare Teil berechnet sich nach dem Stande des Vermögens zur Zeit des Todes des Erblassers.
2 Bei der Berechnung sind die Schulden des Erblassers, die Auslagen für das Begräbnis, für die Siegelung und Inventaraufnahme sowie die Ansprüche der Hausgenossen auf Unterhalt während eines Monats von der Erbschaft abzuziehen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Auskunftsanspruch der gemeinsamen Nachkommen gegen den überlebenden Ehegatten bezüglich lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers, die aus dessen Errungenschaft stammen (Art. 610 Abs. 2 ZGB)6 citations
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2Art. 527/8 und 537 ZGB4 citations
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3Haftung im Falle der Ausschlagung; Legitimation, Verjährung, Ausgleichung3 citations
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4Erbteilung; Herabsetzung. 1. Wird einem Erben durch Testament ein Grundstück "zum amtlichen Wert" zugewiesen, so ist in der Differenz zwischen diesem Wert und dem Verkehrswert des Grundstücks ein Vermächtnis zu erblicke…3 citations
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5BGE 59_II_1282 citations01/01/1933 · 2 citations
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6BGE 54_II_902 citations01/01/1928 · 2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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1 citations11/19/2004 · 1 citations de
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Entscheid Kantonsgericht, 19.11.20150 citationsBS.2015.6· 11/19/2015 · 0 citations de
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Verzichtvermögen bei verschenkten (Erbvorbezug) und durch Erbvertrag vererbten Grundstücken; Verzicht, wenn Pflichtteil nicht gewahrt ist; Schätzung nötig.0 citationsZL.2011.00007· 01/31/2013 · 0 citations de
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