Art. 476 CC

Versicherung und gebundene Selbstvorsorge

1 Ist ein auf den Tod des Erblassers gestellter Versicherungsanspruch, einschliesslich eines solchen Anspruchs aus der gebundenen Selbstvorsorge, mit Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zugunsten eines Dritten begründet oder bei Lebzeiten des Erblassers unentgeltlich auf einen Dritten übertragen worden, so wird der Rückkaufswert des Versicherungsanspruchs im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu dessen Vermögen hinzugerechnet.
2 Ebenfalls zum Vermögen des Erblassers hinzugerechnet werden Ansprüche von Begünstigten aus der gebundenen Selbstvorsorge des Erblassers bei einer Bankstiftung.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Interkantonale Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (Versicherungen; Säule 3b)
    · 06/30/2004 · 6 citations Summary
  2. 2
    Behandlung der Vorsorge- und Freizügigkeitsleistungen im Erbfall
    · 04/24/2003 · 4 citations Summary
  3. 3
    Methode der Berechnung des Versorgungsschadens
    · 05/18/2021 · 2 citations Summary
  4. 4
    Anwendbarkeit des Haager Trust Übereinkommens auf ein liechtensteinisches Treuunternehmen
    · 12/16/2024 · 0 citations Summary
  5. 5
    Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, A…
    · 08/19/2005 · 0 citations Summary
  6. 6
    Mitarbeit der Ehefrau in der Arztpraxis des Mannes
    · 04/19/1956 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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