Art. 476 CC
Versicherung und gebundene Selbstvorsorge
1 Ist ein auf den Tod des Erblassers gestellter Versicherungsanspruch, einschliesslich eines solchen Anspruchs aus der gebundenen Selbstvorsorge, mit Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zugunsten eines Dritten begründet oder bei Lebzeiten des Erblassers unentgeltlich auf einen Dritten übertragen worden, so wird der Rückkaufswert des Versicherungsanspruchs im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu dessen Vermögen hinzugerechnet.
2 Ebenfalls zum Vermögen des Erblassers hinzugerechnet werden Ansprüche von Begünstigten aus der gebundenen Selbstvorsorge des Erblassers bei einer Bankstiftung.
Leading decisions 6
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1Interkantonale Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (Versicherungen; Säule 3b)6 citations
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2Behandlung der Vorsorge- und Freizügigkeitsleistungen im Erbfall4 citations
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3Methode der Berechnung des Versorgungsschadens2 citations
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4Anwendbarkeit des Haager Trust Übereinkommens auf ein liechtensteinisches Treuunternehmen0 citations
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5Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, A…0 citations
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6Mitarbeit der Ehefrau in der Arztpraxis des Mannes0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Insurance Contract1 citations
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1 citations04/24/2003 · 1 citations de
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