Art. 517 CC
1 Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung eine oder mehrere handlungsfähige Personen mit der Vollstreckung seines Willens beauftragen.
2 Dieser Auftrag ist ihnen von Amtes wegen mitzuteilen, und sie haben sich binnen 14 Tagen, von dieser Mitteilung an gerechnet, über die Annahme des Auftrages zu erklären, wobei ihr Stillschweigen als Annahme gilt.
3 Sie haben Anspruch auf angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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11. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers32 citations
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2In ihrer Gültigkeit bestrittene Bezeichnung eines nicht mit Namen genannten Ersatz- Willensvollstreckers durch das Testament. 1. Die Ausstellung eines "Willensvollstrecker-Zeugnisses" ist eine der Nichtigkeitsbeschwerde…19 citations
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3BGE 78_II_12311 citations03/20/1952 · 11 citations
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4Vorrang des Bundesrechts; Honorar eines Notars und Willensvollstreckers für die Ausfertigung einer Erbschaftsanzeige10 citations
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5Anwendbares Recht8 citations
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6Vergütung des Willensvollstreckers6 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Aufsicht über den Willensvollstrecker15 citations
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Absetzung des Willensvollstreckers12 citations
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8 citations04/26/2013 · 8 citations de
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