Art. 61 CC
1 Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
2 Der Verein ist zur Eintragung verpflichtet, wenn er: 1. für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt; 2. revisionspflichtig ist; 3. hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammelt oder verteilt, die für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke bestimmt sind.
2bis Der Bundesrat erlässt die Ausführungsvorschriften über die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister.
2ter Er kann Vereine nach Abs. 2 Ziff. 3 insbesondere dann von der Eintragungspflicht ausnehmen, wenn sie aufgrund von Höhe, Herkunft, Ziel oder Verwendungszweck der gesammelten oder verteilten Vermögenswerte einem geringen Risiko des Missbrauchs für Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind.
3 …
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
11. Art. 52 Abs.2,59 Abs.2,60 Abs. 1 ZGB5 citations
-
2Verbindlichkeit des Konkursdekretes für die Konkursbehörden, Art. 171 SchKG1 citations
-
3BGE 56_I_1231 citations05/07/1930 · 1 citations
-
4Klagerecht des Verbandes. 1. Aus eigenem Recht kann ein Verband klagen, wenn er selber durch eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung geschädigt oder gefährdet wird (E. 1). 2. Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes kann er…0 citations
-
5Namenswahl eines Vereins0 citations
-
6BGE 75_IV_210 citations01/01/1949 · 0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Entscheid Handelsgericht, 30.07.20144 citationsHG.2014.115· 07/30/2014 · 4 citations de
-
HG.2014.1154 citations06/30/2014 · 4 citations de
-
Abweisungsverfügung vom 26. März 20181 citationsOGBES.2018.3· 03/26/2018 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.